Newsletterversand und rechtliches
Viele Unternehmen versenden Newsletter. Doch nur wenige kümmern sich um die rechtlichen Pflichten dabei. Wir möchten Sie hier bei einem wichtigen Punkt unterstützen: Die ECG-Ausschluss-Liste, geführt durch die RTR-GmbH (lt. § 7. (2) ECG 2001). Sie beinhaltet E-Mail Adressen, an welche keine Werbe-E-Mails verschickt werden dürfen.
Das Recht: Telekommunikationsgesetz und E-Commerce-Gesetz
Grundsätzlich darf E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers versendet werden (§ 107. TKG 2003). Gewisse Ausnahmen bestehen, wenn mit dem Empfänger eine aktive Geschäftsbeziehung besteht, um ihm verwandte Produkte näher zu brungen. Verletzungen gegen den § 107. TKG 2003 können verwaltungsrechtlich mit bis zu EUR 37.000 bestraft werden.
Zusätzlich müssen alles Dienstanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, die RTR-ECG-Liste beachten. Diese muss laut § 7. (2) ECG 2001 durch die RTR-GmbH geführt werden und Dienstanbietern zu Verfügung gestellt werden.
Das Problem: Abrufen der RTR-ECG-Liste
Leider gestaltet sich das Prüfen der RTR-ECG-Liste direkt bei der RTR-GmbH etwas umständlich. Es werden zwei Möglichkeiten geboten.
- Direktes Prüfen weniger Adressen per E-Mail
- Abrufen einer Datei mit allen Adressen in verschlüsseltem Format per E-Mail
Beide Varianten sind sehr umständlich, da man den Abgleich beim Newsletter-Versand meist automatisieren will. Man müsste jedes mal erst eine E-Mail an die RTR-GmbH senden, um die Adressen zu prüfen.
Die Lösung: Prüfen Sie bei uns Ihre Adressen - vertraulich und kostenlos!
Wir bieten Ihnen einen völlig kostenfreien Check von Einzeladressen. Sie können die Adressen per Formular prüfen, oder per automatisierbaren API-Aufruf!